Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Ausbau des ehem. Scheunenbereiches zu einer Eigentümerwohnung auf Fl.Nr. 28, Gemarkung Uetzing (Kirchweg 8), wird erteilt.  

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0