Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Umbau einer bestehenden Scheune - Einbau einer Wohnung mit Garage auf Fl.Nr. 764/1, Gemarkung Horsdorf (Dornigweg, Loffeld), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Was jedoch beachtet werden muss, ist der Brandschutz, da die Scheune nahezu vollständig grenznah errichtet wurde. Ebenso sind dem Antrag drei Abstandsflächenübernahmen beigelegt, über die jedoch das Landratsamt Lichtenfels als untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0