Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung „Südwestlich der Angerstraße II“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung (Gmkg.) Bad Staffelstein. Der räumliche Geltungsbereich des BBP/GOP wird

im Norden       durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 1785/30 („Bayernstraße“) und 1785/3 (Privatgrundstück mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen) und 1785/15 (Parkplatz),

im Süden        durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1785/30 („Bayernstraße“) und 1785/29 (Zufahrt Parkplatz, Spielplatz und Schule, Geh-/Radweg),

im Westen       durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1785/23 (Privatgrundstück mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen) und 1785/41 (private Gartenfläche mit Nebenanlagen, Gehölzbeständen) sowie

im Osten         durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1785/15 („Kaiser-Lothar-Straße“) und 1785/4 (Geh-/Radweg)

begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Bad Staffelstein voll- und teilflächig (TF): Fl.-Nr. 1784/2, 1785/2, 1785/30 (TF), 1785/44 und 1785/45

Die Geltungsbereichsflächen sind als „Reines Wohngebiet“ gemäß § 3 Abs.1 - 3 BauNVO zu entwickeln.

Durchzuführen ist das Bauleitplanverfahren gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Von der hierbei gebotenen Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichten zu können, ist kein Gebrauch zu machen.

 

Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein bestimmt den Planvorentwurf zur 1. Änderung des BBP/GOP „Südwestlich der Angerstraße II“ in der Fassung vom 31.01.2023 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung vorzubereiten und durchzuführen. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich als Aushang an der Amtstafel sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage der Stadt Bad Staffelstein hinzuweisen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0