Sitzung: 31.01.2023 StR/036/2023
Vorlage: 2023/287
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der
Stadt Bad Staffelstein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den
Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit
der Bezeichnung „Südwestlich der Angerstraße II“. Das Plangebiet liegt in der
Gemarkung (Gmkg.) Bad Staffelstein. Der räumliche Geltungsbereich des BBP/GOP
wird
im
Norden durch die Grundstücke mit den
Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 1785/30 („Bayernstraße“) und 1785/3 (Privatgrundstück
mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen) und 1785/15 (Parkplatz),
im
Süden durch die Grundstücke mit den
Fl.-Nr. 1785/30 („Bayernstraße“) und 1785/29 (Zufahrt Parkplatz, Spielplatz und
Schule, Geh-/Radweg),
im
Westen durch die Grundstücke mit den
Fl.-Nr. 1785/23 (Privatgrundstück mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Gartenflächen)
und 1785/41 (private Gartenfläche mit Nebenanlagen, Gehölzbeständen) sowie
im
Osten durch die Grundstücke mit
den Fl.-Nr. 1785/15 („Kaiser-Lothar-Straße“) und 1785/4 (Geh-/Radweg)
begrenzt und
beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Bad Staffelstein voll- und
teilflächig (TF): Fl.-Nr. 1784/2, 1785/2, 1785/30 (TF), 1785/44 und 1785/45
Die
Geltungsbereichsflächen sind als „Reines Wohngebiet“ gemäß § 3 Abs.1 - 3
BauNVO zu entwickeln.
Durchzuführen ist
das Bauleitplanverfahren gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Von der hierbei gebotenen
Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und
Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichten zu
können, ist kein Gebrauch zu machen.
Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits-, Behörden- und
Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein bestimmt den Planvorentwurf zur 1. Änderung des BBP/GOP „Südwestlich der Angerstraße II“ in der Fassung vom 31.01.2023 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung vorzubereiten und durchzuführen. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich als Aushang an der Amtstafel sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage der Stadt Bad Staffelstein hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |