Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Kapellenberg“ und die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2/1 und auf der südlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 670 im räumlichen Umfang der vom Landratsamt Lichtenfels mit Schreiben vom 30.05.2022 bezeichneten Befreiungslage im Landschaftsschutzgebiet „ Fränkische Schweiz Veldensteiner Forst“. Die Art der baulichen Nutzung soll im Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt, im Flächennutzungsplan  als Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt werden.

Mit der Durchführung der Planung und des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens wurde das Ingenieurbüro IVS, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach beauftragt. Mit der Durchführung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens wird das Stadtbauamt beauftragt. Das Stadtbauamt wird weiterhin beauftragt, einen Vorentwurf des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Vorgaben erstellen zu lassen und dessen Beratung im Stadtrat vorzubereiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0