Sitzung: 31.01.2023 StR/036/2023
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad
Staffelstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Kapellenberg“
und die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2/1 und
auf der südlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 670 im räumlichen Umfang
der vom Landratsamt Lichtenfels mit Schreiben vom 30.05.2022 bezeichneten
Befreiungslage im Landschaftsschutzgebiet „ Fränkische Schweiz Veldensteiner
Forst“. Die Art der baulichen Nutzung soll im Bebauungsplan als „Allgemeines
Wohngebiet“ nach § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt, im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt werden.
Mit der Durchführung der
Planung und des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens wurde das Ingenieurbüro
IVS, Am Kehlgraben 76, 96317 Kronach beauftragt. Mit der Durchführung des
Flächennutzungsplanänderungsverfahrens wird das Stadtbauamt beauftragt. Das
Stadtbauamt wird weiterhin beauftragt, einen Vorentwurf des Bebauungsplans
unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Vorgaben erstellen zu lassen
und dessen Beratung im Stadtrat vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
0 |