Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppel-Carport auf Fl.Nr. 260/20, Gemarkung Unterzettlitz (Sonnenblumenring 29) wird erteilt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unterer Grasiger Weg“ und entspricht nicht den darin enthaltenen Festsetzungen. Es bedarf zu dessen Verwirklichung einer Befreiung von der Bayerischen Bauordnung  (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO) hinsichtlich der nicht eingehaltenen Höhe der Grenzwand von Carport und Geräteschuppen im Mittel ab natürlichen Gelände von max. 3,00 m. Diese beträgt fallend von der Nord-Ost Grenze zur Nord-West Grenze zwischen 4,03 m und 3,45 m,  da der natürliche Geländeverlauf in diesem Bereich zur Straße hin steigt. Der entsprechende Antrag auf isolierte Abweichung liegt den Antragsunterlagen bei. Die Unterschriften der Nachbarn sind vollständig vorhanden. Die Befreiung kann aus städtebaulicher Sicht erteilt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0