Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Bad Staffelstein hat den Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pergola auf Fl.Nr. 260/26, Gemarkung Unterzettlitz (Sonnenblumenring 17) zur Kenntnis genommen.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unterzettlitz - Unterer Grasiger Weg“ und entspricht den darin enthaltenen Festsetzungen. Daher wurden seitens der Bauherren ein Genehmigungsfreistellungverfahren (Art. 58 Abs. 1 BayBO) beantragt. Da alle Tatbestände des Art. 58 Abs. 1 und 2 BayBO (kein Sonderbau, entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Erschließung gesichert) erfüllt sind, wird dem Antrag stattgegeben. Den Bauherren wird gemäß Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO entsprechend Mitteilung gegeben. Das Landratsamt wurde gesondert in Kenntnis gesetzt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0