Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1396/4, Gemarkung Bad Staffelstein (Hirtengasse 2) wird erteilt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der „Einbeziehungssatzung Hirtengasse“ und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Die erforderlichen Stellplätze werden erstellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0