Beschluss:

 

Die Stadt Bad Staffelstein erkennt nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG folgende Plätze als bedarfsnotwendig an:

 

Kindergartenplätze:                 319

Kinderkrippenplätze                176

Hortplätze                                301

Kindertagespflegeplätze           10


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0