Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 260/21, Gemarkung Unterzettlitz (Sonnenblumenring 27, Bad Staffelstein), wird erteilt. 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unterer Grasiger Weg“ und entspricht nicht den darin enthaltenen Festsetzungen.

Es bedarf zu dessen Verwirklichung einer Befreiung von der Bayerischen Bauordnung (Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO), hinsichtlich der nicht eingehaltenen Garagengrenzwandhöhe im Mittel ab natürlichen Gelände von max. 3 m. Die Nord-Ost Grenzwandseite ist geplant auf 3,65 m und die Nord-West Grenzwandseite auf 3,68 m, da der natürliche Geländeverlauf in diesem Bereich nach unten abfällt.

Die Befreiung kann aus städtebaulicher Sicht erteilt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0