Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Bad Staffelstein nimmt den Bauantrag über Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einem Carport auf Fl.Nr. 260/30, Gemarkung Unterzettlitz (Sonnenblumenring 5, Bad Staffelstein), zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Grasiger Weg“ und entspricht den darin enthaltenen Festsetzungen. Da alle Tatbestände des Art. 58 Abs. 1 und 2 BayBO (kein Sonderbau, entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Erschließung gesichert) erfüllt sind, wird dem Antrag stattgegeben. Den Bauherren wird gemäß Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO entsprechend Mitteilung gegeben.

Das Landratsamt Lichtenfels wurde gesondert in Kenntnis gesetzt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0