Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Bad Staffelstein nimmt den Bauantrag über Dachgeschossausbau mit Dachgauben zu Wohnzwecken auf Fl.Nrn. 163, 259, Gemarkung Bad Staffelstein (Uselhof 9), zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Da alle Tatbestände des Art. 58 Abs. 2 BayBO (Änderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich Errichtung von Dachgauben im Innenbereich) erfüllt sind, wird dem Antrag auf Genehmigungsfreistellung stattgegeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

3