Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Errichtung eines Doppelhauses und von zwei Doppelgaragen - DH 1 auf Fl.Nr. 1785/2, Gemarkung Bad Staffelstein (Bayernstraße), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südwestlich der Angerstraße Teil II“ und entspricht nicht den darin enthaltenen Festsetzungen.

Die Befreiungen von der Überschreitung der Baugrenze in nördliche und östliche Richtung, sowie der Dachneigung von 45°, statt wie festgesetzt 35°-40° und die Befreiung von der Änderung des festgesetzten Garagenstandorts, werden erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0