Beschluss:

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss

 

„1. Die Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1BauGB werden wie vorstehend aufgezeigt, abgewogen und beschlussmäßig behandelt.

 

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Naturfriedhof Banz“ in der Fassung vom 14.11.2022 einschließlich Begründung, Umweltbericht und Plandarstellung wird beschlossen.“

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Naturfriedhof Banz“ wird nun in Abstimmung mit den übrigen beteiligten Gemeinden für einen Monat im Stadtbauamt, Oberauer Str. 13 in Bad Staffelstein während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0