Beschluss:

 

Um zu vermeiden, dass die abknickende Vorfahrt von der Goethestraße in die Bahnhofstraße aufgehoben werden muss, wird beschlossen, in der Goethestraße die bisherige Regelung der Streckenbegrenzung auf 30 km/h zu belassen und in der Bahnhofstraße ab der Grünfläche vor dem Cafe Rimsinger bis kurz vor der Unterführung durch die Bahn eine Zone-30 anzuordnen.

 

Dies schließt folgende Straßen mit in die Zone ein:

Adam-Riese-Straße – Obere Gartenstraße – Gartenstraße – Untere Gartenstraße – Badumstraße – Heiterstraße – Heinrich-Hofmann-Straße – Zur Herrgottsmühle sowie den Bereich vor dem Bahnhof und die Straße im P+R-Parkplatz.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0