Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Abs.1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss -LadSchlG- in Verbindung mit § 2 der Ladenschlussverordnung -LschlV- erlässt die Stadt Bad Staffelstein die Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet der Stadt. Die Verordnung hat bei Beschlussfassung vorgelegen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0