Sitzung: 22.11.2022 StR/032/2022
Vorlage: 2022/209
Beschluss:
Aufgrund des § 10 Abs.1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss -LadSchlG- in Verbindung mit § 2 der Ladenschlussverordnung -LschlV- erlässt die Stadt Bad Staffelstein die Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet der Stadt. Die Verordnung hat bei Beschlussfassung vorgelegen und ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |