Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf Fl.Nrn. 142, 143, Gemarkung Uetzing (Kirchweg 7), wird erteilt. 

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die Erschließung bis zum nächstgelegenen Straßengrundstück (Kirchweg) ist durch entsprechende Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte nachzuweisen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0