Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Einbau einer Kellerabgangsüberdachung an einem bestehenden Einfamilienwohnhaus auf Fl.Nr. 1402/12 (Am Kommbühl 33), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hirtengasse“ und entspricht den darin enthaltenen Festsetzungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0