Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Carports auf Fl.Nr. 111/2, Gemarkung Stublang (Kirchstraße 10), wird erteilt. 

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0