Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die in den Anlagen 1 und 2 dieses Beschlusses dargelegten fachlichen Ausführungen der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Lichtenfels zur Kenntnis. Die Anlagen werden Teil des Bebauungsplanes „Schönbrunn – Reundorfer Straße“.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0