Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau einer Hackschnitzelanlage mit Lagerräume auf Fl.Nr. 1602, Gemarkung Unnersdorf (Am Banzer Wald 1), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB), kann jedoch als sonstiges Vorhaben dort ausnahmsweise zugelassen werden, da es der baulichen Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Gewerbebetriebs dient und die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Bestand angemessen ist (§ 35 Abs. 4 Satz 2 Nr. 6 BauGB).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0