Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Anbau eines Treppenhauses am Wohnhaus und Umbau der Scheune mit Einbau einer Wohnung auf Fl.Nr. 30, Gemarkung Uetzing (Unterer Mühlbach 3), wird erteilt. 

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Durch den Einbau der Wohnung müssen laut städtischer Stellplatz- und Garagensatzung zwei weitere Stellplätze errichtet werden, dies ist jedoch bei der Größe des Grundstückes unproblematisch.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0