Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur TEKTUR zum genehmigten Bauantrag über Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 858/4, Gemarkung Bad Staffelstein (Obere Gartenstraße 12), wird erteilt. 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obere Gartenstraße“, über die Überschreitung der maximalen traufseitigen Wandhöhe von 4,20 m von OKFFB um ca. 10 cm, wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0