Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Erweiterung des 2-Gruppigen Kindergartens mit Kinderkrippe um eine Flexigruppe auf Fl.Nr. 341, Gemarkung Unnersdorf (Weinbergstraße 16), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Hinsichtlich nicht vollständig eingehaltener Abstandsflächen auf der nord-östlichen Gebäudeseite liegt den Antragsunterlagen ein Abweichungsantrag nach Art. 63 Abs. 1 BayBO bei, über den jedoch zuständigkeitshalber das Landratsamt Lichtenfels zu entscheiden hat.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0