Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Zwei-Parteien-Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 28, Gemarkung Unterzettlitz (Kellerstraße 10), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Die Erschließung bis zum nächstgelegenen Straßengrundstück (Kellerstraße) ist durch entsprechende Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte nachzuweisen. Durch die zwei abgeschlossenen Wohneinheiten müssen nach der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung vier Stellplätze für das Vorhaben nachgewiesen werden. Laut den Antragsunterlagen werden jedoch nur drei Stellplätze nachgewiesen. Der weitere Stellplatz kann in Anbetracht der Grundstücksgröße jedoch unproblematisch nachgewiesen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0