Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über einen Ersatzneubau der Aldifiliale mit zusätzlichen Gewerbeflächen auf Fl.Nrn. 912/1, 914/1, Gemarkung Bad Staffelstein (Bischof-von-Dinkel-Straße), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „2. Änderung Gewerbegebiet Ost“ und entspricht den darin enthaltenen Festsetzungen. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO ist jedoch nicht möglich, da die Fläche des Geschosses der Aldifiliale mehr als 1.600 m² beträgt (Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO) und somit zu den Sonderbauten zählt. Demnach wird das Vorhaben genehmigungspflichtig (Art. 55 Abs. 1 BayBO) und es ist ein Baugenehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0