Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Fl.Nr. 280/1, Gemarkung Wolfsdorf (Nähe Romansthaler Straße), wurde erteilt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Wolfsdorf – Heckenanger“ (§ 34 Abs. 3 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Da sich jedoch die Zufahrt auf der nord-östlichen Seite befindet, muss der Bauherr die festgesetzten Ausgleichsflächen für die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung etwas in die gleiche Richtung verschieben. Das Landratsamt hat dazu vorab zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0