Beschluss:

 

Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Klima und Energie vom 08.09.2022 und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Herrether Berg“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 203, 204, 205 und 206, alle Gemarkung Stadel mit einer Gesamtfläche von ca. 8,746 ha. Bei Fl.Nr. 204, Gemarkung Stadel, handelt es sich um den öffentlichen Feldweg Nr. 41 („vorderer Häckerweg“), der von Westen nach Osten die bestehenden Ackerflächen quert. Inwieweit der Feldweg offengehalten oder der Anlage zugeschlagen wird, soll im Bauleitplanverfahren geklärt werden. Der Geltungsbereich ist dem als Anlage beigefügten Lageplanauszug zu entnehmen.

Als Gebietstyp wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO festgesetzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird eingegrenzt

-       im Norden von Fl.Nr. 207, Gemarkung Stadel (öffentlicher Feldweg)

-       im Osten von Fl.Nr. 202, Gemarkung Stadel (öffentlicher Feldweg)

-       im Süden von Fl.Nr. 183, Gemarkung Stadel und Fl.Nr. 345, Gemarkung Herreth (Gemeindeverbindungsstraße Stadel-Herreth)

-       im Westen von Fl.Nr. 344, Gemarkung Herreth (öffentlicher Feldweg)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

3

 

Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Klima und Energie vom 08.09.2022 und beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Herrether Berg“ von als „Fläche für die Landwirtschaft bzw. Verkehrsfläche“ in „Sonderbaufläche“. Die Planänderung erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 2 BauGB) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

3