Sitzung: 27.09.2022 StR/030/2022
Vorlage: 2022/167
Beschluss:
Der
Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Klima und Energie
vom 08.09.2022 und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Solarpark Herrether Berg“.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 203, 204,
205 und 206, alle Gemarkung Stadel mit einer Gesamtfläche von ca. 8,746 ha. Bei
Fl.Nr. 204, Gemarkung Stadel, handelt es sich um den öffentlichen Feldweg Nr.
41 („vorderer Häckerweg“), der von Westen nach Osten die bestehenden
Ackerflächen quert. Inwieweit der Feldweg offengehalten oder der Anlage
zugeschlagen wird, soll im Bauleitplanverfahren geklärt werden. Der
Geltungsbereich ist dem als Anlage beigefügten Lageplanauszug zu entnehmen.
Als
Gebietstyp wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO festgesetzt.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird eingegrenzt
-
im Norden von
Fl.Nr. 207, Gemarkung Stadel (öffentlicher Feldweg)
-
im Osten von
Fl.Nr. 202, Gemarkung Stadel (öffentlicher Feldweg)
-
im Süden von
Fl.Nr. 183, Gemarkung Stadel und Fl.Nr. 345, Gemarkung Herreth
(Gemeindeverbindungsstraße Stadel-Herreth)
-
im Westen von
Fl.Nr. 344, Gemarkung Herreth (öffentlicher Feldweg)
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Der
Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Klima und Energie
vom 08.09.2022 und beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Bereich des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark
Herrether Berg“ von als „Fläche für die Landwirtschaft bzw. Verkehrsfläche“ in
„Sonderbaufläche“. Die Planänderung erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 2
BauGB) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Nein-Stimmen: |
3 |