Beschluss:

 

Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Klima und Energie vom 08.09.2022 und beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Unterzettlitz“ von als „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche“. Die Planänderung erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 2 BauGB) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

3