Sitzung: 27.09.2022 StR/030/2022
Vorlage: 2022/172
Beschluss:
Der
Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Klima und Energie
vom 08.09.2022 und beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Bereich des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark
Unterzettlitz“ von als „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche“.
Die Planänderung erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 2 BauGB) zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Nein-Stimmen: |
3 |