Beschluss:

 

Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Klima und Energie vom 08.09.2022 und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Stadel“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 52, 59, 80, 91 und 79/Teilfl., alle Gemarkung Stadel, mit einer Gesamtfläche von ca. 17,633 ha. Auf einer Teilfläche mit ca. 1.700 m² von Fl.Nr. 79, Gemarkung Stadel, befindet sich bereits eine Ausgleichsmaßnahme der Deutschen Bahn, sodass diese im Geltungsbereich nicht berücksichtigt wurde.

geklärt werden. Der Geltungsbereich, der sich über mehrere Einzelgrundstücke erstreckt, ist dem als Anlage beigefügten Lageplanauszug zu entnehmen.

Als Gebietstyp wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO festgesetzt.

Der Umgriff des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes wird eingegrenzt

-       im Norden von Fl.Nr. 278, Gemarkung Altenbanz (Gemarkungsgrenze Altenbanz)

-       im Osten von Fl.Nr. 98, Gemarkung Stadel (öffentlicher Feldweg)

-       im Süden von Fl.Nrn. 98 und 51, Gemarkung Stadel (öffentliche Feldwege)

-       im Westen von Fl.Nr. 51, Gemarkung Stadel (öffentlicher Feldweg) bzw. Fl.Nr. 50, Gemarkung Stadel (Ackerfläche)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

3

 

Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Klima und Energie vom 08.09.2022 und beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Stadel“ von als „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche“. Die Planänderung erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 2 BauGB) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

3