Sitzung: 27.09.2022 StR/030/2022
Vorlage: 2022/171
Beschluss:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die
Grundstücke Fl.Nrn. 52, 59, 80, 91 und 79/Teilfl., alle Gemarkung Stadel, mit
einer Gesamtfläche von ca. 17,633 ha. Auf einer Teilfläche mit ca. 1.700 m² von
Fl.Nr. 79, Gemarkung Stadel, befindet sich bereits eine Ausgleichsmaßnahme der
Deutschen Bahn, sodass diese im Geltungsbereich nicht berücksichtigt wurde.
geklärt werden. Der Geltungsbereich, der sich über
mehrere Einzelgrundstücke erstreckt, ist dem als Anlage beigefügten
Lageplanauszug zu entnehmen.
Als Gebietstyp wird ein sonstiges Sondergebiet nach §
11 BauNVO festgesetzt.
Der Umgriff des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes wird
eingegrenzt
-
im Norden von
Fl.Nr. 278, Gemarkung Altenbanz (Gemarkungsgrenze Altenbanz)
-
im Osten von
Fl.Nr. 98, Gemarkung Stadel (öffentlicher Feldweg)
-
im Süden von
Fl.Nrn. 98 und 51, Gemarkung Stadel (öffentliche Feldwege)
-
im Westen von
Fl.Nr. 51, Gemarkung Stadel (öffentlicher Feldweg) bzw. Fl.Nr. 50, Gemarkung
Stadel (Ackerfläche)
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des
Ausschusses für Klima und Energie vom 08.09.2022 und beschließt die 4. Änderung
des Flächennutzungsplanes im Bereich des Geltungsbereiches des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Stadel“ von als „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche“. Die Planänderung erfolgt im
Parallelverfahren (§ 8 Abs. 2 BauGB) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Nein-Stimmen: |
3 |