Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nrn. 796, 797, Gemarkung Horsdorf (Loffeld, Nähe An der Lauter), wird nicht in Aussicht gestellt. 

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Einer ausnahmsweisen Zulassung als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB steht die Beeinträchtigung öffentlicher Belange hinsichtlich der Darstellung im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche, erhöhte Aufwendungen für die Erschließung der Grundstücke mit einer Zufahrt an die Ortsstraße „An der Lauter“, sowie die Verlegung von Wasser- und Kanalleitungen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1, 4 BauGB). Zudem lässt das Vorhaben die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0