Beschluss:

Aufgrund der vorliegenden Zustimmungen der Grundstückseigentümer Fl.Nr. 857/1 und 469 der Gemarkung Bad Staffelstein wird der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 8 Am Fronhof mit einer Länge von 46 m zur Ortsstraße „Am Fronhof“ mit den Fl.Nrn. 857/1, 469, Gemarkung Bad Staffelstein, aufgestuft und gewidmet.

Anfangspunkt: Abzweigung OS Nr. 17 Obere Gartenstraße an der Südseite Fl.Nr. 857/1

Endpunkt: Übergang öFuW Nr. 8 an der Nordwestseite Fl:Nr. 857/2

Straßenbaulastträger ist die Stadt Bad Staffelstein.

 

Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 8 Am Fronhof wird auf eine Länge von 89 m reduziert. Der Anfangspunkt wird wie folgt geändert: Abzweigung OS Am Fronhof an der Nordwestseite Fl.Nr. 857/2


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0