Sitzung: 06.09.2022 BAU/028/2022
Vorlage: 2022/142
Beschluss:
Aufgrund der vorliegenden Zustimmungen der Grundstückseigentümer Fl.Nr. 857/1 und 469 der Gemarkung Bad Staffelstein wird der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 8 Am Fronhof mit einer Länge von 46 m zur Ortsstraße „Am Fronhof“ mit den Fl.Nrn. 857/1, 469, Gemarkung Bad Staffelstein, aufgestuft und gewidmet.
Anfangspunkt: Abzweigung OS Nr. 17 Obere Gartenstraße an der Südseite Fl.Nr. 857/1
Endpunkt: Übergang öFuW Nr. 8 an der Nordwestseite Fl:Nr. 857/2
Straßenbaulastträger ist die Stadt Bad Staffelstein.
Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 8 Am Fronhof wird auf eine Länge von 89 m reduziert. Der Anfangspunkt wird wie folgt geändert: Abzweigung OS Am Fronhof an der Nordwestseite Fl.Nr. 857/2
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
0 |