Beschluss:

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf Fl.Nr. 607, Gemarkung Stadel (Nähe Zur Kapelle, Püchitz), wird nicht in Aussicht gestellt.

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Einer ausnahmsweisen Zulassung als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB steht die Beeinträchtigung öffentlicher Belange hinsichtlich Darstellung des Flächennutzungsplans, sowie die Erweiterung und Verfestigung einer Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 7 BauGB) entgegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0