Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Bodenverbesserung mit Oberboden auf Fl.Nrn. 438, 439, 440, Gemarkung Altenbanz (Nähe Zilgendorf), wird erteilt. 

Das Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich § 35 BauGB. Aufschüttungen wären grundsätzlich verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO, jedoch nur mit einer Höhe von bis zu 2 m und einer Fläche von bis zu 500 m². Da allerdings bei diesem Vorhaben die Gesamtfläche der Aufschüttung ca. 4.500 m² beträgt ist es genehmigungspflichtig (Art. 55 Abs. 1 BayBO).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0