Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Wohnhausanbau auf Fl.Nr. 2003/16, Gemarkung Bad Staffelstein (Ulmenstraße 10), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Nach der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung ist ein zusätzlicher Stellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen, was aufgrund der Grundstücksgröße jedoch unproblematisch ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0