Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 107, Gemarkung Uetzing (Serkendorfer Str. 20), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Dem Vorhaben stehen einige bauordnungsrechtliche Vorschriften entgegen (Abstand zum Nebengebäude, Fenster in einer Brandwand) über die lediglich privatrechtliche, notariell beurkundete Zustimmungserklärungen vorliegen. Die Einvernehmenserteilung erfolgt daher unter dem Vorbehalt des Einklangs mit den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen. Deren Prüfung obliegt jedoch dem Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Lichtenfels. Durch die Umnutzung von einem Einfamilienwohnhaus zu einem Zweifamilienwohnhaus ist laut Stellplatz- und Garagensatzung zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0