Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 442/5, Gemarkung Bad Staffelstein (Badumstr. 11), wird vorbehaltlich der Einhaltung einer Stauraumtiefe von 2 m erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Jedoch wird die von der Stellplatz- und Garagensatzung vorgeschriebene Stauraumtiefe von 5 m nicht eingehalten. Die entsprechende Abweichung hierfür liegt den Antragsunterlagen bei. In der umliegenden Bebauung liegen bereits ähnlich gelagerte Bezugsfälle vor, jedoch wird hier eine Stauraumtiefe von mindestens 2 m eingehalten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0