Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über An- und Umbau des Anwesens zum Zweifamilienwohnhaus, einschl. Neubau eines Doppelcarport und Einbau einer Ferienwohnung auf Fl.Nr. 881/3, Gemarkung Bad Staffelstein (Abt-Andreas-Lang-Str. 3), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Dem Bauantrag ging eine ähnlich lautende Bauvoranfrage im Jahre 2021 voraus, der das Gremium die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht gestellt hat. Das Dachgeschoss erfüllt nicht den Tatbestand eines dritten Vollgeschosses, so dass die Zahl der Geschosse der umliegenden Bebauung entspricht.

Der sich durch den An- und Umbau ergebende Stellplatzmehrbedarf (drei Stellplätze) wird auf dem Grundstück nachgewiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

5