Sitzung: 05.07.2022 BAU/027/2022
Vorlage: 2022/091
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid über Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nrn. 279, 279/2, Gemarkung Wolfsdorf (nähe Krausenbachstraße), wird nicht erteilt.
Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Einer ausnahmsweisen Zulassung als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, stehen öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1, 4 und 7 BauGB (Darstellung Flächennutzungsplan als Grünfläche, unwirtschaftliche Aufwendungen für die Erschließung mit Wasser- und Kanalleitungen, Entstehung einer Splittersiedlung) entgegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |