Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur TEKTUR zum bereits genehmigten Bauantrag über Wohnhausneubau mit Doppelcarport auf Fl.Nr. 9/1, Gemarkung Unnersdorf (Weinbergstr. 6), wird erteilt. 

Das Vorhaben befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0