Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 29/1, Gemarkung Grundfeld (Dorfstr. 10a), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0