Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Terrassenpodests auf Fl.Nrn. 1797, 1796, Gemarkung Unnersdorf (Nähe Am Main 3), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB), kann jedoch als sonstiges Vorhaben dort ausnahmsweise zugelassen werden, da es der baulichen Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Gewerbebetriebs dient und die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Bestand angemessen ist (§ 35 Abs. 4 Satz 2 Nr. 6 BauGB). Jedoch liegen die Grundstücke in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Grundsätzlich ist dort die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen untersagt, hier wurde eine entsprechende isolierte Abweichung beantragt. Das Wasserwirtschaftsamt wurde bereits vom Bauherrn über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt und hat die Erlaubnis unter gewissen Nebenbestimmungen in Aussicht gestellt. Für die neue Außenbereichsgastronomie sind entsprechend der 2/3 Regelung noch zwei zusätzliche Stellplätze nachzuweisen, diese können auf der angrenzenden Fl.Nr. 75/2, Gemarkung Unnersdorf erstellt werden, die ebenfalls in Besitz von Herrn Bauer ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0