Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Abbruch des Nebengebäudes; Anbau und Erweiterung des Wohnhauses auf Fl.Nr. 56/2, Gemarkung Frauendorf (Frauendorf 20 b/c), wird erteilt. 

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die Zufahrt zum Grundstück führt über die Döritz und soll über eine Privatbrücke, die ebenfalls Bestandteil der Eingabeplanung ist, sichergestellt werden. Nach Art. 47 Abs. 1 Satz 2 BayBO ist kein weiterer Stellplatznachweis zu führen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

          8

Nein-Stimmen:

0