Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Bad Staffelstein hat den Bauantrag über Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 103/22, Gemarkung Unterzettlitz (Eierbergblick 10), zur Kenntnis genommen. 

Das Wohngebäude soll in zweigeschossiger Bauweise und einem 24° geneigtem Satteldach errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterzettlitz Nord“ und entspricht den darin enthaltenen Festsetzungen. Da alle Tatbestände des Art. 58 Abs. 1 und 2 BayBO (kein Sonderbau, entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Erschließung gesichert) erfüllt sind, wird dem Antrag  auf Genehmigungsfreistellung stattgegeben. Den Bauherren wird gemäß Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO entsprechend Mitteilung gegeben.