Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Naturfriedhof Banz“. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 2463, 2463/2 und 2451/3 der Gemarkung Altenbanz, mit einer Gesamtfläche von 14,285 ha. Als Gebietstyp wird eine öffentliche Grünfläche mit Nutzung als Friedhof festgesetzt.

Zur Berücksichtigung des Entwicklungsgebotes (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB) wird weiter die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes von bisher Wald- bzw. Landwirtschaftsfläche in Öffentliche Grünfläche mit Nutzungssymbol als Friedhof beschlossen. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Der vom Planungsbüro Glanz erstellte Planentwurf in der Fassung vom 21.06.2022 wird durch den Stadtrat gebilligt im weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für beide Verfahren (B-Planaufstellung und F-Planänderung) gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0