Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein billigt den nach erfolgter Abwägung überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes "Sport- und Freizeitgelände Bad Staffelstein" in der Fassung vom 13.06.2022 und beschließt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0