Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur  Bauvoranfrage über Nutzungsänderung und Umbau der landwirtschaftlichen Scheune zu Wohnräumen auf Fl.Nr. 764, Gemarkung Horsdorf (Dornigweg 2, Loffeld), in Aussicht.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Grundsätzlich kann das Vorhaben begrüßt werden, da nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Gebäudekubatur einen neuen Nutzen zugeführt wird. Was jedoch beachtet werden muss, ist eine ausreichende Belichtung der Wohnräume und der Brandschutz, da die Scheune nahezu vollständig grenznah errichtet wurde. Der Nachweis für die erforderlichen Stellplätze nach der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung auf dem Grundstück ist aufgrund der Grundstücksgröße jedoch unproblematisch. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0