Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 2202, Gemarkung Uetzing (nähe Gößmitz), in Aussicht.

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB), kann jedoch als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) ausnahmsweise zugelassen werden, da öffentliche Belange (§ 35 Abs. 3 BauGB) nicht beeinträchtigt werden. Das angedachte Grundstück stellt einen Lückenschluss der bestehenden einzeiligen Bebauung entlang der Ortsdurchfahrt der LIF 16 in Gößmitz dar, so dass die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung nicht zu befürchten ist. Die Erschließung mit Wasser- und Kanalhausanschlüssen kann über das öffentliche Weggrundstück Fl.Nr. 2201, Gemarkung Uetzing erfolgen. Die Anschlusskosten gehen jedoch nach Maßgabe der städtischen Wasser- bzw. Entwässerungssatzung zu Lasten des Bauherren. Die Gestaltung des Wohnhauses ist an den umliegenden Gebäudebestand anzupassen, da sich das angedachte Baugrundstück am direkten Ortsrand des Stadtteils Gößmitz befindet. Es soll versucht werden, die Hecke zu ehalten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0