Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf Fl.Nr. 858/4, Gemarkung Bad Staffelstein (Obere Gartenstraße 12), wird erteilt.

Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obere Gartenstraße“

  • Überschreitung des Baufensters in westliche Richtung mit Garage und Geräteraum
  • Kniestockhöhe 1 m statt wie festgesetzt 75 cm

 

Das Flachdach der Garage muss begrünt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0