Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Bad Staffelstein nimmt den Bauantrag über Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 103/32, Gemarkung Unterzettlitz (Eierbergblick 11), zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterzettlitz Nord“ und entspricht den darin enthaltenen Festsetzungen. Da alle Tatbestände des Art. 58 Abs. 1 und 2 BayBO (kein Sonderbau, entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Erschließung gesichert) erfüllt sind, kann dem Antrag stattgegeben werden. Den Bauherren wird gemäß Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO entsprechend Mitteilung gegeben. Das Landratsamt Lichtenfels wurde gesondert in Kenntnis gesetzt.

 

Es wurde nicht abgestimmt.