Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur TEKTUR zum bereits genehmigten Bauantrag über Erweiterung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 179/1, Gemarkung Nedensdorf (Am Mahlberg 26), wird erteilt.

Das Vorhaben befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung sind auch für dieses Vorhaben zwei weitere Stellplätze nachzuweisen, was jedoch aufgrund der Grundstücksgröße unproblematisch sein dürfte.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0